Allgemeine Geschäftsbedingungen
der eWms GmbH, In der Braike 15, 72127 Kusterdingen
Stand: 07/2023
1. Geltungsbereich und Rechtshinweise
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Nachstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der eWms GmbH, In der Braike 15, 72127 Kusterdingen (nachfolgend: eWms) gelten für alle gegenwärtigen und künftige Verträge und Handlungen zwischen den Vertragspartnern (nachfolgend: Kunde/n) mit der eWms sowie für alle damit im unmittelbaren Zusammenhang stehende Geschäfte bezüglich Verkauf, Vermietung und Veranstaltungsservice.
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Hiervon abweichenden Regelungen und Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, selbst wenn ein nochmaliger Widerspruch nach Vorlage fremder AGB nicht erfolgt. Eine Anerkennung anderslautender AGBs oder Teilen solcher sowie die Änderung von bereits geltenden Bedingungen ist lediglich mit ausdrücklicher und schriftlicher Anerkennung durch die eWms wirksam möglich.
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Soweit nicht anders mitgeteilt wird, stehen jegliche eingesetzte und/oder bereitgestellte Produkte inklusive Zubehör im Eigentum der eWms. Dieser steht das Recht zu, bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- und Sorgfaltspflichtverletzungen durch den Kunden, nach Kenntnis der Verletzungshandlung und nach erklärter Kündigung/Rücktritt, eine unverzügliche Rückgabe der eingesetzten Gegenstände zu verlangen. Eine Rückgabeverweigerung, welche nicht selbst auf gesetzlich zulässigen Ansprüchen gegenüber der eWms beruht, ist unzulässig und kann zur unmittelbaren gerichtlichen Geltendmachung des Rückgabeanspruchs führen.
2. Angebot, Auftrag & Lieferung
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Jegliche von der eWms getätigten Angebote bleiben so lange unverbindlich, bis nicht ausdrücklich eine verbindliche und schriftliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen und Aufträge der Vertragspartner haben schriftlich zu erfolgen und werden erst zu dem Zeitpunkt verbindlich, in welchem die eWms diese bestätigt.
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Die Angebote der eWms stellen die Vertragsgrundlage dar, welche nach den Kundenangaben und -anforderungen erstellt werden. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestellung des Kunden auf Grundlage des jeweils letzten Angebotes oder aber mit der Gegenzeichnung einer Auftragsbestätigung durch den Kunden
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Folgt einer Auftragsbestätigung durch die eWms innerhalb 24 Stunden nach deren Versand kein Widerspruch, so erlangt diese Rechtsgültigkeit.
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Die Lieferung von Produkten erfolgt zu den AGB der eWms. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Kosten des Kunden. Bei Geschäftskunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Aufgabe der Produkte zum Versand bzw. Transport auf den Kunden über, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Für Verträge mit Verbrauchern, welche nur ausnahmsweise und nach individueller Beauftragung in Betracht kommen, gilt dies nur, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person bzw. Anstalt mit der Ausführung der Versendung beauftragt hat und die eWms dem Käufer diese Person/Anstalt nicht zuvor benannt hat.
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Der vereinbarte Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/Kunden zu diesem Termin übergeben wurde. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die eWms ohne Schuld nicht rechtzeitig versenden kann. Im Falle von höherer Gewalt wie bspw. Anschlägen, Naturgewalten, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie und ähnlichen, ebenfalls vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ereignissen wie bspw. behördlichen Anordnungen, hat die eWms weder Liefer- noch Leistungsverzögerungen zu vertreten. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Umstand, der zur Herbeiführung von höherer Gewalt führte, bei Vertragsabschluss unvorhersehbar war.
3. Preise & Zahlungsbedingungen
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Die Preise für Verkauf, Vermietung und Veranstaltungsservice werden mit den Kunden individuell vereinbart und sind im Angebot und in der Auftragsbestätigung dokumentiert. Mehrwert-/Umsatzsteuer, Fracht, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet. Alle Forderungen (aus Verkauf, Vermietung, Dienstleistung, Logistik u.a.) sind rein netto innerhalb von acht Tagen zur Zahlung fällig.
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Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen fällig. Bei gewerblichen Kunden betragen diese 9 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz für den ausstehenden Betrag sowie die Zahlung einer Pauschale i.H.v. 40,00 €. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für jede Mahnung entstehen weitere Kosten.
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Alle aus dem Verzug resultierenden Folgekosten trägt der Kunde.
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Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.
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Verbrauchsmaterialen, wie bspw. Toner für Drucker oder Tintenpatronen, werden in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt und zusätzlich nach aufgelistetem Verbrauch berechnet.
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Werden Fremdleistungen wie bspw. Stand- und Raummieten, Messebau, Versicherungen u.ä. vor Beginn des Ereignisses bei der eWms eingefordert, kann diese angemessene und notwendige Abschlagszahlungen einfordern. Diese sind sofort fällig.
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Im Kundenauftrag bestellte und erworbene Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von eWms. Der Kunde ist ohne schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, an ihn gelieferte Ware zu verkaufen, bevor die vollständige Zahlung geleistet worden ist.
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Dienstleistungen (auch die Erfassung von personenbezogenen Daten) werden regelmäßig nach Aufwand und tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet, da die Gesamtleistung, wie bspw. für die Teilnehmererfassung, im Angebot nur nach erfahrungsgemäßer Schätzung angegeben werden können.
4. Veranstaltungsservice & Haftung
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Der Veranstaltungsservice erfolgt als Dienstleistung, deren Ausgestaltung in Art und Umfang jeweils im Angebot dokumentiert ist. Liegen dabei auch teilweise werkvertragliche oder mietvertragliche Elemente vor, so liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung dennoch in der zu erbringenden Dienstleistung. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistung sowie die dazugehörigen Gegenstände sind eigenständig und unaufgefordert vom Kunden zu überprüfen und innerhalb einer Frist von __ Tagen ab Zugang gegengezeichnet an die eWms zurückzusenden. Um den Produktionserfolg vor Ort sicherzustellen, sind ggf. erforderliche Mehraufwendungen (bspw. aus Dienst- und Montageleistungen) erforderlich, welche bei Angebotserteilung noch nicht absehbar waren. Um den Vertrag daraufhin fortsetzen zu können, informiert eWms den Kunden unverzüglich über den voraussichtlichen Mehraufwand und stellt ihm nach Rücksprache die entsprechenden Produktionsaufzeichnung zur Verfügung. Nach vorliegender Genehmigung wird der Auftrag fortgesetzt. Wird kein Einverständnis herbeigeführt und handelt es sich um erhebliche Abweichungen vom Vertrag, so steht den Parteien das gesetzliche Rücktrittsrecht und die Geltendmachung von ggf. hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen zu.
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Die eWms leistet gemäß des im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegten Umfanges. Alle Handlungen sind darauf ausgerichtet, die im Angebot festgelegte Zielsetzung zu erzielen.
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Für technische Störungen, welche im Machtbereich des Kunden liegen, leistet die eWms nur insoweit erforderlichen Ersatz, als der Fehler im Verfügungsbereich der eWms herbeigeführt wurde.
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Eine erweiterte Haftung auch für Folgeschäden, die weder auf vorsätzlichem noch auf grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der eWms und deren Erfüllungsgehilfen beruht, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Ein Haftungsausschluss der eWms gilt ferner für Ereignisse, welche auf höherer Gewalt, Naturgewalten, Störungen des Verkehrs, behördlichen Anordnungen oder Vorgaben des jeweiligen Veranstalters beruhen, welche nicht im Machtbereich der eWms liegen. Wenn absehbar ist, dass diese Störungen den geplanten Produktionsablauf beeinträchtigen können oder bereits beeinträchtigen und hierdurch die vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, so setzt die eWms den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis.
5. Vermietung, Versand und Haftung von Gegenständen
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Die Vermietung von Gegenständen richtet sich grundsätzlich nach den in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normierten Grundsätzen, soweit und solange nachfolgend nichts anderes festgelegt ist. Die Mietzeit der Gegenstände beträgt mindestens drei Tage. Die Menge und Güte der Mietgegenstände sind in der Auftragsbestätigung und im Lieferschein festgehalten. Durch technische Erfordernisse bedingte Änderungen an der Mietsache können vom Mieter nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung seitens der eWms vorgenommen werden.
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Bei vereinbarter Selbstabholung durch den Kunden beginnt die vertraglich festgelegte Mietzeit mit dem Tag der Abholung bei der eWms und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsache bei der eWms.
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Ist der Versand der Mietsache vereinbart, so beginnt die Mietzeit mit dem Tag der Versendung. Das Mietende folgt nicht vor der kompletten Rückgabe der Mietgegenstände im ursprünglichen Zustand bei der eWms.
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Die Rücksendung der Mietgegenstände hat immer in der bereits bei Auslieferung vorliegenden Originalverpackung zu erfolgen. Die Reparatur- oder Ersatzkosten für Beschädigungen, Funktionsminderungen oder fehlender Teile inklusive Zubehör und Verpackung, sind vom Kunden zu tragen. Unwesentliche Veränderungen des Ursprungszustands, welche in der Natur der Nutzung liegen, bleiben hiervon unberührt.
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Bei Rückgaben von beschädigten oder unvollständigen Teilen läuft die Mietzeit bis zur Wiederherstellung des Auslieferungszustandes weiter.
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Wird die Mietsache auf Wunsch des Kunden durch die eWms transportiert oder verschickt, erfolgt dies grundsätzlich auf der Basis der in der Anlage __ des jeweiligen Auftrags beiliegenden Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen von 2017 (auch abrufbar unter https://www.dslv.org/de/adsp). Die Haftung wird hierbei gegenüber Unternehmern gemäß § 413 HGB auf den Betrag beschränkt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Dies gilt auch bei Zustellung durch eine von der eWms beauftragte Spedition. Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache geht in beiden Fällen bei Übernahme des Transportgutes durch das ausführende Unternehmen auf den beauftragenden gewerblichen Kunden über.
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Die Transportkosten sowie eine entsprechende Versicherung ist, soweit nichts anderweitiges schriftlich vereinbart wird, vom Kunden zu tragen.
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Der Abschluss einer Transportversicherung wird durch die eWms angeboten. Hierzu müssen mit entsprechendem Vorlauf – mindestens jedoch __ Tage vor dem Auslieferungstermin, die zu versichernden Objekte aufgelistet und genau beschrieben sowie der eWms bekannt gemacht werden. Die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten werden dem Kunden vorher mitgeteilt und sind vom diesem selbst zu tragen.
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Im Auftrag transportierte Ware hat allseitig verpackt und entsprechend deklariert zu sein. Bei unverpackten Sendungen trägt die eWms keinerlei Risiko und es wird ggf. kein Schadenersatz geleistet. Ausgenommen sind solche Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der eWms oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder aber auf grobem Verschulden beruhen.
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Wirtschaftliche Folgeschäden bei der eWms, welche auf der nur teilweise oder mangelhaften Rückgabe der Mietsache beruhen, sind ebenfalls vom Mieter zu begleichen.
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Der Mieter hat die Mietgegenstände grundsätzlich in seinem Besitz zu belassen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung durch die eWms unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen können dem Mieter die Kosten für eine Mängelüberprüfung in Rechnung gestellt werden, wenn zu einer solchen Anlass besteht.
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Die eWms ist befugt, bei berechtigtem Anlass wie bspw. auftretenden Fehlermeldungen den Mietgegenstand zu jeder Zeit am Einsatzort überprüfen zu lassen.
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Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietsache nur entsprechend dem vereinbarten Bestimmungszweck einzusetzen. Eine Änderung des Zweckes bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der eWms.
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Dem Mieter einer Software ist bekannt, dass diese dem Lizenzrecht unterliegt und er für Verstöße hiergegen, auch von solchen durch einen Erfüllungsgehilfen, zur Haftung gezogen werden kann. Es können Einschränkungen der erbrachten Softwaredienste entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der eWms liegen. Hierunter fallen bspw. Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der eWms handeln, vom ihr nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software kann Einfluss auf die Leistungen haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Software haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen oder Ausfälle der Software unverzüglich der eWms anzuzeigen.
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Treten Probleme im Zusammenhang mit dem Mietobjekt gleich welcher Art auf, so ist unverzüglich die eWms zu benachrichtigen. Eigenständige Reparaturen oder Reparaturaufträge sind, außer bei Gefahr im Verzug, untersagt.
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Jegliche Veränderungen an der Mietsache, welche nicht nur vorübergehender Natur sind und vom Mieter vor der Rückgabe nicht wieder in den Ursprungszustand versetzt werden können, sind nicht gestattet und können zu kostenpflichtigen Nach- und / oder Reparaturarbeiten führen, welche vom Mieter zu erstatten sind.
6. Haftung während der Mietzeit gegenüber Unternehmern
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Bei Nichtfunktion eines Mietgegenstandes oder einzelner Teile hiervon zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die eWms gegenüber dem Kunden maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der defekten Sache.
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Führt ein Mangel zum kompletten Ausfall des Mietgegenstandes oder einer Anlage als Ganzes und schlagen unsere Regulierungs-/ Reparaturversuche fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind gegenüber gewerblichen Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, welche auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit oder auf sonstigen grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht.
7. Verkauf, Gewährleistung
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Die eWms gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der gelieferten Sache dem Auftrag entsprechend zum Zeitpunkt der Auslieferung.
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Die Gewährleistung geht bei Unternehmern nach unserer Wahl entweder auf Reparatur oder auf Ersatz der mangelhaften Teile. Die Gewährleistung von Elektronik- und Elektroteilen wird gegenüber gewerblichen Kunden auf sechs Monate begrenzt. Dies gilt immer dann, wenn der Mangel seitens der eWms nicht arglistig verschwiegen wurde. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind solche Schadenersatzansprüche, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen sowie Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die eWms. Bei Verkäufen gegenüber Verbrauchern richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regelungen. Hinsichtlich tatsächlich bestehender Mängel an Gegenständen werden solche uns zustehenden Ansprüche gegen Dritte an den Besteller abgetreten.
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Eine Mängelhaftung für Schäden, welche lediglich auf eine unsachgemäße Verwendung der Sache zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
8. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrags muss innerhalb einer Frist von 14 Tage durch eine ausdrückliche und schriftliche Mitteilung an die eWms erfolgen und tritt mit dem dortigen Zugang in Kraft. Nach dem Erhalt der Stornierungsmitteilung wird die eWms unverzüglich die entsprechenden Maßnahmen einleiten, um die Änderung umzusetzen. Werden beauftragte Leistungen storniert oder reduziert, werden diese folgendermaßen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig:
Kosten von Drittlieferanten,
1. welche bereits bezahlt wurden und / oder vom Lieferanten bezahlt werden müssen
2. aufgrund von Stornierungsfristen voll oder teilweise bezahlt werden müssen
Arbeitsvergütung der eWms
1. auf Grundlage der vereinbarten Tagessätze inklusive Kosten für bereits produzierte Waren,
2. sonstige nachweislich getätigte und erforderliche Auslagen (bspw. Reisekosten, Site Inspection, etc.)
Ferner sind folgende Rückhaltekosten auf Messematerialen und Mietequipment (das eingebrachte Eigenmaterial des Lieferanten) ohne Nachweis seitens der eWms zu entrichten:
Die Prozentangaben beziehen sich nachfolgend jeweils auf das im Auftrag vereinbarte Messe- & Mietmaterial (Kosten):
1. Bis 6 Wochen vor dem ersten Veranstaltungs- bzw. Projekttag 25%
2. Bis 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungs- bzw. Projekttag 50%
3. Bis 3 Wochen vor dem ersten Veranstaltungs- bzw. Projekttag 75%
4. Bis 2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungs- bzw. Projekttag 90%.
9. Ergänzende Bestimmungen für digitale / virtuelle / hybride Veranstaltungen
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Bezieht sich ein Vertragsgegenstand ausschließlich oder zusätzlich auf die Erbringung von Leistungen in Bezug auf digitale Lösungen wie bspw. virtuelle Veranstaltungen (nachfolgend kurz „digitale Veranstaltungen“ genannt), so gelten die Bestimmungen dieser Ziffer ergänzend zu den AGB. Diese ergänzenden Bestimmungen finden ebenfalls Anwendung auf sogenannte Hybridveranstaltungen, bei welchen eine körperliche Anwesenheit zwar möglich, jedoch nicht erforderlich ist.
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Werden für digitale Veranstaltungen Programme, Apps, Tools u.ä. (nachfolgend kurz „Anwendungen“) eingesetzt, so werden dem Kunden nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, territorial jedoch unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt, welche auf den Veranstaltungszeitraum beschränkt werden. Wünscht der Kunde die Einbindung zusätzlicher Anwendungen, so ist die eWms für die Einholung benötigter Nutzungsrechte/Lizenzen einschließlich der Einrichtung etwaig benötigter Nutzerkonten bei den jeweiligen Drittanbietern verantwortlich. Der Kunde stellt der eWms hierfür benötigte Zugangsdaten/Kontoinformationen zur Verfügung.
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Liegt im Einzelfall eine mangelhafte Leistung vor und führt diese zu einer lediglich unerheblichen Beeinträchtigung der digitalen Veranstaltung, so sind etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Fall, dass im Rahmen der Durchführung einer digitalen Veranstaltung lediglich einzelne Anwendungen/Funktionen vorübergehend und unverschuldet nicht zur Verfügung stehen. Liegt eine Überlastung von Kapazitäten vor und beruht dies auf unzutreffenden Angaben oder Vorgaben des Kunden wie beispielsweise (aber nicht ausschließlich) in Bezug auf vom Kunden erwartete (gleichzeitige) Systemzugriffe, so wird hierfür ebenfalls nicht gehaftet. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche von ihm festgestellte Leistungsstörungen, Ausfälle etc. unverzüglich in Textform an die eWms weiterzuleiten, um uns hierdurch eine unverzügliche Behebung der festgestellten Störungen zu ermöglichen.
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Werden im Rahmen der Durchführung einer digitalen Veranstaltung zum Abruf durch Dritte vorgesehene Inhalte wie z.B. Bilder, Videos, Grafiken, Logos etc. (nachfolgend „Daten“) von dem Kunden zur Verfügung gestellt, so stellt dieser die eWms von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung von immateriellen Schutzrechten (wie Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.) beruhen oder in sonstiger Weise auf der Verletzung gegen geltendes Recht. Insoweit haftet ausschließlich der Kunde für derart von ihm überlassene Daten. Gleiches gilt für von dem Kunden zur Einbindung in die digitale Veranstaltung vorgesehene Links und die hierüber verlinkten Seiten. Insgesamt übernimmt die eWms in Bezug auf den dem Kunden zur Verfügung gestellte Daten weder eine rechtliche Gewähr noch eine Gewähr für deren Tauglichkeit für die von dem Kunden vorgesehenen Zwecke.
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Werden von dem Kunden Daten überlassen und ist die eWms der Meinung, dass die öffentliche Verbreitung solcher Daten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht verstoßen würde und/oder geeignet wäre, das Ansehen in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, so ist die eWms berechtigt, die überlassenen Daten zurückzuweisen und/oder aus einer digitalen Veranstaltung zu entfernen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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Ist mit dem Kunden im Einzelfall nichts anderes vereinbart, so ist die eWms berechtigt, die digitalen Inhalte von durchgeführten digitalen Veranstaltungen jeweils zwei Wochen nach deren Beendigung unwiederbringlich von uns zuzuordnenden Speichermedien (Server etc.) zu löschen. Eine hiervon separate vorherige Mitteilung findet nicht nochmals statt.
10. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von dem Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO und des BDSG verarbeitet werden. Näheres zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Datenschutzerklärung der eWms zu entnehmen, die bei Angebotsübermittlung beiliegt und zudem auf der Website der eWms abrufbar ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von eWms.
12. Mitteilungspflichten
Bei Pfändungen der Mietgegenstände durch Dritte hat der Kunde eWms unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Diese Mitteilungspflicht wird auch vereinbart, wenn von Dritten wie Grundstückseigentümern bzw. Gläubigern Rechte an dem Mietgegenstand geltend gemacht werden.
13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht und es bleiben die übrigen Geschäftsbestimmungen wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist entsprechend ihrem Sinngehalt durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt nicht, sofern das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.